Was war ich stinksauer, als mir meine Umzugskosten für 2015 nicht anerkannt, weil der Umzug nach Meinung der Damen und Herren Amtsschimmel nicht berufsbedingt war. Obwohl mir meine Steuer-Software was anderes ausgerechnet hatte.
Nach dem ersten Frust-Anfall hatte ich mich schlau gemacht und an verschiedenen Stellen gelesen, dass Umzugskosten, Maklergebühren, doppelte Miete etc. IMMER abgesetzt werden können, wenn sich durch den Umzug der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde insgesamt (bzw. je eine halbe Stunde hin und zurück) verkürzt.
In meinem Fall: Busverbindung zur alten Wohnung: knapp 40 Minuten (eine Strecke). Weg zur neuen Wohnung: 5 Minuten . Aber die Nasen haben wohl den Fahrtweg mit dem Auto berechnet, obwohl ich nachweislich keins besitze .
Heute, knapp einen Monat, nachdem ich schriftlich Widerspruch eingelegt hatte (inkl. einem Ausdruck der aktuellen Bus- und Bahnfahrpläne), war mein neuer Steuerbescheid im Briefkasten. Nun bekomme ich 2100 € Steuern zurück, wie geil ist das denn!!!
Fazit: Gegen Behörden hilft nur Hirn – denn leider rechnen sie damit, dass der durchschnittliche Bürger keins hat.